Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 03.12.2004 - 6 U 54/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Verkehrsunfall unter Beteiligung eines Angehörigen der britischen Rheinarmee: Fristwahrende Anmeldung von Schäden nach dem NATO-Truppenstatut zu Gunsten der Sozialversicherungsträger
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art. 6 Abs. 1 NTW-AG; Art. 6 Abs. 4 NTS-AG; § 25 NTS-AG; § 116 SGB X; § 119 SGB X
Feststellung von Schadensersatzansprüchen nach dem NATO-Truppenstatut (NTS) gegen das Amt für Verteidigungslasten bei einem Unfall eines auf die britische Rheinarmee zugelassenen Fahrzeugs; Einhaltung der materiell-rechtlichen Ausschlussfristen des Art. 6 Abs. 1 und 4 ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung von Schadensersatzansprüchen nach dem NATO-Truppenstatut (NTS) gegen das Amt für Verteidigungslasten bei einem Unfall eines auf die britische Rheinarmee zugelassenen Fahrzeugs; Einhaltung der materiell-rechtlichen Ausschlussfristen des Art. 6 Abs. 1 und 4 ...
- Judicialis
SGB X § 116; ; SGB X § 119; ; NTSAG § 6 Abs. 4; ; NTSAG § 25; ; BGB § 242; ; BGB § 185
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
NTSAG § 6 Abs. 4; NTSAG § 25
Zur Fristwahrung nach § 6 NTSAG bei Schadensersatzansprüchen aus dem NATO-Truppenstatut - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 27.02.2004 - 2 O 1608/03
- OLG Oldenburg, 03.12.2004 - 6 U 54/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 617
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 09.03.2000 - III ZR 198/99
Verjährungsbeginn bei Regreß einer Berufsgenossenschaft
Auszug aus OLG Oldenburg, 03.12.2004 - 6 U 54/04
Hinsichtlich des Zeitpunktes der Kenntniserlangung ist auf die Kenntnis des Beamten abzustellen, der mit der Erledigung der betreffenden Angelegenheit, mithin mit der Betreuung und der Verfolgung der in Frage stehenden Schadensersatz bzw. Regressforderungen, in eigener Verantwortung betraut ist (BGH VersR 2000, 1277, 1278, NJW 1967, 2208 und BGHZ 133, 129, 138). - BGH, 25.06.1996 - VI ZR 117/95
Voraussetzungen des gesetzlichen Forderungsübergangs auf den Sozialhilfeträger; …
Auszug aus OLG Oldenburg, 03.12.2004 - 6 U 54/04
Hinsichtlich des Zeitpunktes der Kenntniserlangung ist auf die Kenntnis des Beamten abzustellen, der mit der Erledigung der betreffenden Angelegenheit, mithin mit der Betreuung und der Verfolgung der in Frage stehenden Schadensersatz bzw. Regressforderungen, in eigener Verantwortung betraut ist (BGH VersR 2000, 1277, 1278, NJW 1967, 2208 und BGHZ 133, 129, 138). - BGH, 26.07.1967 - III ZR 154/66
Geltendmachung von Schadensersatz nach einem Arbeitsunfall - Schadensersatz wegen …
Auszug aus OLG Oldenburg, 03.12.2004 - 6 U 54/04
Hinsichtlich des Zeitpunktes der Kenntniserlangung ist auf die Kenntnis des Beamten abzustellen, der mit der Erledigung der betreffenden Angelegenheit, mithin mit der Betreuung und der Verfolgung der in Frage stehenden Schadensersatz bzw. Regressforderungen, in eigener Verantwortung betraut ist (BGH VersR 2000, 1277, 1278, NJW 1967, 2208 und BGHZ 133, 129, 138).
- BGH, 18.12.1975 - II ZR 72/73
Anforderungen an die Anmeldung von Stationierungsschäden
Auszug aus OLG Oldenburg, 03.12.2004 - 6 U 54/04
Damit war den Erfordernissen des Art. 9 Abs. 2 NTSAG genüge getan, denn die Entschädigungsbehörde war durch die Anmeldungserklärung in die Lage versetzt worden, sich ein ungefähres Schadensbild zu machen und zu überschlagen, welche Ersatzleistungen voraussichtlich erbracht werden müssen (vgl. BGH VersR 1976, 490, 491). - BGH, 16.11.1961 - III ZR 142/60
Auszug aus OLG Oldenburg, 03.12.2004 - 6 U 54/04
Im Falle der Anmeldung des Gesamtschadens durch den Verletzten ist eindeutig erkennbar, dass alle Schadenfolgen geltend gemacht werden, selbst wenn die Ansprüche sofort oder später auf andere Rechtsträger übergegangen und insoweit nur noch ein anderer Rechtinhaber "Anspruchsberechtigter" ist oder geworden ist (so BGH VersR 1962, 91ff zu Art. 8 Abs. 6 Fin-Vetr., OLG Düsseldorf VersR 76, 391, 392). - OLG Düsseldorf, 10.03.1975 - 1 U 122/74
Auszug aus OLG Oldenburg, 03.12.2004 - 6 U 54/04
Im Falle der Anmeldung des Gesamtschadens durch den Verletzten ist eindeutig erkennbar, dass alle Schadenfolgen geltend gemacht werden, selbst wenn die Ansprüche sofort oder später auf andere Rechtsträger übergegangen und insoweit nur noch ein anderer Rechtinhaber "Anspruchsberechtigter" ist oder geworden ist (so BGH VersR 1962, 91ff zu Art. 8 Abs. 6 Fin-Vetr., OLG Düsseldorf VersR 76, 391, 392). - OLG Celle, 18.12.1961 - 5 U 75/61
Auszug aus OLG Oldenburg, 03.12.2004 - 6 U 54/04
Die Klägerin hat durch ihr späteres Verhalten die fristgerechte Anmeldung des Schadens ihres Versicherten nachträglich genehmigt, wobei der Senat die in § 185 BGB normierten Grundsätze in entsprechender Anwendung herangezogen hat (vgl. OLG Celle NJW 1962, 593 ff.).